Dachneigung pv anlage pflicht altena

Technische anforderungen nach din und bauo NRW

die technische auslegung ihrer pv-anlage muss geltenden normen und vorschriften entsprechen. Hierzu zählen insbesondere:
  • din 18300: erdarbeiten (vob/c): diese norm regelt die ausführung von erdarbeiten, was für die fundamentierung der pv-anlagen-montagestruktur relevant sein kann, insbesondere bei aufdachanlagen mit bodenspeichern oder bei freiflächenanlagen.
  • bauordnung NRW (bauo NRW): die bauo NRW enthält allgemeine baurechtliche anforderungen. Relevante paragraphen betreffen die standsicherheit von bauwerken (§ 12 bauo NRW), aber auch die einhaltung von abstandsflächen (§ 6 bauo NRW) und brandschutzvorschriften.
  • eurocode 7 (din en 1997-1): entwurf und bemessung von gründungungen: dies ist die maßgebliche norm für die bemessung von fundamenten. Sie schreibt detaillierte berechnungen zur standsicherheit unter berücksichtigung von lasten (wind, schnee) und bodeneigenschaften vor.
für die montage auf dächern sind zusätzliche normen wie die din en 1090 (ausführung von tragenden stahl- und aluminiumbauteilen) sowie die richtlinien des deutschen dachdeckerbundes (ddb) für die befestigung auf dachhaut zu beachten.

Fundamenttypen und kostenschätzung (beispielhafte werte)

die wahl des richtigen fundaments hängt maßgeblich von der bodenbeschaffenheit ab. Die folgenden angaben sind richtwerte und ersetzen keine detaillierte geotechnische untersuchung.
übersicht fundamenttypen für pv-anlagen
fundamenttyp mindesttiefe (typisch) material (typisch) kostenschätzung pro einheit (geschätzt, zzgl. Montage)
punktfundament (beton) ≥ 80 cm (bei bindigen böden wie lehm) stahlbeton (c20/25) 150 - 300 €
streifenfundament (beton) ≥ 60 cm (bei gut tragfähigen böden) stahlbeton (c20/25) 200 - 400 €/lfm
schraubfundament (stahl) abhängig von bodengutachten, oft bis zu 2 m verzinkter stahl 100 - 250 €
ballastierung (ohne durchdringung) keine tiefenangabe, gewicht entscheidend betonplatten, kies 50 - 150 €/m² (nur materialkosten)
wichtiger hinweis: bei bindigen böden wie lehm in NRW ist eine ausreichende frosttiefe (mindestens 80 cm gemäß din 18300, abschnitt 3.2.1 für frostfreie gründungen) zwingend einzuhalten, um schäden durch frosthub zu vermeiden.

Häufige fehler und deren vermeidung

bei der planung und errichtung von pv-anlagen treten immer wieder fehler auf, die zu kostspieligen nachbesserungen oder sogar zu genehmigungsproblemen führen können:
  • fehlende drainage bei hohem grundwasser: unzureichende ableitung von sickerwasser kann zu unterspülungen und korrosion bei fundamenten führen. Eine professionelle drainageplanung ist unerlässlich.
  • unterschätzung der windlasten: die neigung der pv-module beeinflusst die angriffsfläche für wind erheblich. Eine korrekte statische berechnung der windlasten nach eurocode 1 (din en 1991-1-4) ist pflicht.
  • nichtbeachtung von baulasten auf bestandsdächern: bei älteren gebäuden muss die tragfähigkeit des daches für zusätzliche lasten durch die pv-anlage geprüft werden.
  • fehlende oder unzureichende dokumentation des baugrunds: ohne ein fundiertes bodengutachten (insbesondere bei schwierigen bodenverhältnissen wie lehm oder torf) können die fundamentbemessungen fehlerhaft sein.
ein bauherr in unbekannt erhielt eine ablehnung seines bauantrags wegen fehlender plinten an den stützen seiner freiflächenanlage. Ein detailliertes bodengutachten hätte die notwendigkeit der plinten aufgezeigt und eine tragfähigere gründungslösung ermöglicht.