Darf man pv anlage ohne genehmigung abreißen bad aibling
Frage zur pv-anlage ohne genehmigung
möchten sie eine pv-anlage ohne genehmigung in bad aibling errichten und fragen sich, ob der abriss einer bestehenden anlage genehmigungsfrei ist? Die rechtslage bezüglich der errichtung und des abrisses von pv-anlagen, insbesondere ohne vorherige genehmigung, ist komplex und hängt von verschiedenen faktoren ab.
Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW)
für den abriss einer pv-anlage sind primär baurechtliche vorschriften und technische normen relevant. Die bauordnung für das land nordrhein-westfalen (bauo NRW) regelt grundsätzlich das baugeschehen. Auch wenn bad aibling in bayern liegt, sind viele grundprinzipien, wie die unterscheidung zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien vorhaben, ähnlich.
Die din 18300 "erdarbeiten" (teil c der vob) ist für den rückbau relevant, insbesondere wenn erdarbeiten zur fundamententfernung anfallen. Hier wird die fachgerechte ausführung von aushub-, verfüll- und bodenaustauschmaßnahmen beschrieben.
Für die gründung von pv-anlagen, falls dies bei einem rückbau relevant wird (z.B. Wenn fundamente vollständig entfernt werden müssen), ist der eurocode 7 (din en 1997-1) in verbindung mit dem nationalen anhang (din en 1997-1/na) maßgebend für die bemessung von gründungen.
Schritt-für-schritt-anleitung für den rückbau (sofern genehmigungsfrei möglich)
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Schritt 1: identifikation der anlage und baugrundlage
ermitteln sie genau, welche art von pv-anlage (aufdach, freifläche, etc.) abgerissen werden soll und ob für deren errichtung jemals eine genehmigung vorlag. Prüfen sie, ob es sich um eine anlage handelt, die nach § 55 bauo NRW (oder vergleichbare bayrische regelungen) genehmigungsfrei war.
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Schritt 2: prüfung der örtlichen satzungen
konsultieren sie die aktuelle fassung des flächennutzungsplans und des bebauungsplans von bad aibling. Achten sie auf mögliche einschränkungen hinsichtlich anlagenhöhen, abstandsflächen oder schutzzonen (z.B. Denkmalschutz, naturschutzgebiete). Suchen sie auf der webseite der stadt nach "genehmigungsfreie vorhaben".
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Schritt 3: fachgerechte demontage
die demontage muss fachgerecht und sicher erfolgen. Achten sie auf elektrische gefahren und sichern sie die baustelle gegen unbefugten zutritt. Verwenden sie geeignetes werkzeug und persönliche schutzausrüstung.
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Schritt 4: rückbau von fundamenten und bodensicherung
falls fundamente (z.B. Betonfundamente, stahlträger) vorhanden sind, müssen diese gemäß din 18300 (erdbau) und gegebenenfalls din en 1997-1 (gründungen) entfernt werden. Informieren sie sich bei der stadt bad aibling, ob für den vollständigen rückbau von fundamenten (insbesondere bei größeren anlagen) eine anzeige oder genehmigung erforderlich ist.
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Schritt 5: entsorgung und nachweis
die demontierten komponenten, insbesondere solarmodule und wechselrichter, müssen fachgerecht entsorgt oder recycelt werden. Bewahren sie entsprechende nachweise auf. Informieren sie sich bei der zuständigen entsorgungsbehörde über die korrekte vorgehensweise.
kleinere pv-anlagen auf oder an gebäuden sind oft genehmigungsfrei, wenn sie die äußere gestaltung nicht wesentlich verändern und keine statischen probleme hervorrufen. Der abriss einer solchen anlage ist in der regel ebenfalls genehmigungsfrei, sofern keine besonderen örtlichen auflagen bestehen oder keine gefahr von der anlage ausgeht.
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