Darf man solarmodule ohne genehmigung bauen dorsten

Dürfen sie solarmodule ohne genehmigung in dorsten bauen?

möchten sie solarmodule in dorsten installieren, sind sich aber unsicher über die rechtlichen rahmenbedingungen und technischen anforderungen für eine genehmigungsfreie errichtung? Als erfahrener baustatiker mit zulassung nach §63 bauo NRW navigieren wir sie durch die wesentlichen punkte, damit ihr projekt sowohl gesetzeskonform als auch statisch sicher umgesetzt wird.

Technische anforderungen (bauo NRW, din, eurocode)

auch genehmigungsfreie vorhaben müssen die allgemeinen technischen anforderungen und öffentlich-rechtlichen vorschriften erfüllen. Für die errichtung von solarmodulen, insbesondere bei bodenmontierten systemen oder tragenden konstruktionen, sind folgende normen und gesetze maßgeblich:
  • bauordnung NRW (§ 62 bauo NRW - genehmigungsfreie bauvorhaben): photovoltaikanlagen an und auf dächern sowie an außenwänden sind unter bestimmten bedingungen (z.B. Keine überschreitung der dach- oder wandfläche, keine statisch relevante änderung der gebäudestruktur, keine beeinträchtigung des straßenbildes) genehmigungsfrei. Für freistehende solaranlagen außerhalb von gebäuden kann § 62 abs. 1 nr. 1 buchst. A bauo NRW relevant sein, der kleine gebäude ohne aufenthaltsräume bis 30 m³ brutto-rauminhalt (im außenbereich 10 m³) und mit einer mittleren wandhöhe bis 3 m als genehmigungsfrei einstuft. Dies könnte für kleine, bodenmontierte tragkonstruktionen gelten, die als "gebäude" interpretiert werden können.
  • din 18300 (vob/c - erdarbeiten): diese norm ist relevant für die durchführung von erdarbeiten, die für die fundamente von bodenmontierten solaranlagen notwendig sind. Abschnitt 3.2.1 behandelt beispielsweise die anforderungen an die herstellung von baugruben und gräben, inklusive der sicherung der böschungen und der verdichtung des untergrundes.
  • eurocode 7 (din en 1997-1 - entwurf, berechnung und bemessung von geotechnischen konstruktionen): dieser eurocode ist die maßgebliche norm für die bemessung von fundamenten. Er definiert die lastannahmen, nachweise der standsicherheit und gebrauchstauglichkeit von gründungen. Gemäß din en 1997-1 ist eine ausreichende tragfähigkeit des baugrunds sowie eine minimierung von setzungen sicherzustellen.
  • lastannahmen: für die statische bemessung von solarmodultragkonstruktionen sind wind- und schneelasten gemäß din en 1991-1-3 (schnee) und din en 1991-1-4 (wind) zu berücksichtigen, spezifisch für die region dorsten (windzone 2, schneelastzone 1a).
ein bodengutachten ist nicht immer zwingend vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen, um die genaue bodenbeschaffenheit und mögliche risiken (z.B. Setzungsverhalten, grundwasserstand) zu identifizieren und die fundamente entsprechend zu dimensionieren.

Häufige fehler bei der planung und ausführung

selbst bei genehmigungsfreien vorhaben können fehler weitreichende konsequenzen haben. Achten sie besonders auf folgende punkte:
  • fehlende berücksichtigung des baugrunds: ein bauherr in dorsten erhielt ablehnung für eine nachträgliche genehmigung einer freistehenden pv-anlage wegen fehlender statischer nachweise für die plintengründung auf stark bindigem lehmboden, der zu ungleichmäßigen setzungen führte. Prüfen sie stets den baugrund, auch wenn kein bodengutachten vorgeschrieben ist.
  • unzureichende frostsicherheit der fundamente: fundamente, die nicht ausreichend tief (mindestens 80 cm in frostgefährdeten gebieten) gegründet sind, können durch gefrierendes bodenwasser angehoben und beschädigt werden.
  • ignorieren von wind- und schneelasten: eine unzureichende verankerung oder dimensionierung der tragkonstruktion kann bei starkem wind oder schneefall zu schwerwiegenden schäden führen und stellt ein erhebliches sicherheitsrisiko dar.
  • nichteinhaltung lokaler gestaltungsatzungen: auch wenn eine solaranlage bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei ist, können lokale gestaltungsatzungen (z.B. Für farbe, material, aufstellungshöhe) die errichtung einschränken oder ganz untersagen.
  • fehlende drainage bei hohem grundwasserstand: bei einem hohen grundwasserstand ohne entsprechende drainage können fundamente unterspült oder durch hydrostatischen druck beschädigt werden.