Abrissgenehmigung sichtschutzzaun kall

Einleitung: den perfekten sichtschutzzaun in kall

möchten sie einen sichtschutzzaun in kall errichten und fragen sich, welche fundamente bei den vorherrschenden bodenverhältnissen notwendig sind, um eine genehmigung zu erhalten?

Technische anforderungen (din 18300, bauo NRW, eurocode 7)

für die errichtung eines sichtschutzzauns sind verschiedene technische normen und landesrechtliche vorschriften relevant. Die din 18300 "erdarbeiten" (vob/c) regelt die ausführung von erdarbeiten, einschließlich gründungen. Die landesbauordnung nordrhein-westfalen (bauo NRW) definiert die allgemeinen anforderungen an bauliche anlagen und deren genehmigungsfreiheit oder genehmigungspflicht. Für die standsicherheit von fundamenten ist die din en 1997-1 (eurocode 7) maßgeblich, welche die bemessung von gründungstrukuren festlegt. Insbesondere sind folgende abschnitte relevant:
  • din 18300: abschnitt 3.2 "baugrundklassen" zur klassifizierung des bodens und abschnitt 3.3 "aushub" für die ausführung von baugruben.
  • bauo NRW: prüfen sie § 60 bauo NRW bezüglich genehmigungsfreier vorhaben. Für sichtschutzzäune, die eine bestimmte größe überschreiten oder in sensiblen bereichen stehen, kann eine genehmigung erforderlich sein.
  • din en 1997-1 (eurocode 7): insbesondere die abschnitte zur bemessung von flachen und tiefen gründungen gegen lasten und setzungen, je nach fundamenttyp.

Häufige fehler und dokumentierte fälle

bei der errichtung von sichtschutzzäunen sind wiederkehrende fehler zu beobachten, die zu problemen oder genehmigungsablehnungen führen können:
  • fehlende drainage bei hohem grundwasser: wasseransammlung um das fundament kann zu frostschäden und unterspülung führen.
  • unzureichende einbindung von pfosten: bei stürmen können pfosten brechen oder der zaun umkippen.
  • nichtbeachtung von nachbarschaftsrechten: zäune dürfen keine unzumutbaren beeinträchtigungen für nachbarn darstellen.
  • fehlende dokumentation: ein bauherr in einer nachbargemeinde erhielt eine ablehnung wegen fehlender pläne und nachweise zur standsicherheit. Prüfen sie stets, ob ein bodengutachten oder eine statische berechnung erforderlich ist.
  • unterschätzung der windlast: besonders hohe oder offene zäune müssen windlasten standhalten.